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Arbeitsrecht

 

Ich berate und vertrete Sie in Kündigungsschutzverfahren (Sie sind durch Ihren Arbeitgeber gekündigt worden (oder umgekehrt) und gehen davon aus, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist)

Beachten Sie bitte immer, dass für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes eine Frist von drei Wochen zur Klageeinreichung einzuhalten ist.

 

Weitere Schwerpunkte:

- Geltendmachung / Abwehr von Gehaltsforderungen, bzw. Überstundenvergütungen

- Durchsetzung von Urlaubsansprüchen / Pausenregelungen

- Eingruppierungsklagen

- Lohnforderungen

- Geltendmachung von Schadensersatzforderungen aus dem Arbeitsverhältnis

- Durchsetzung von Mutterschutzregelungen

- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

- Zeugnisserteilung, Bewertung von Zeugnissen

 

 

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